Unverschuldeter Unfall mit Ihrem Wohnwagen? Als spezialisierte Caravan-Sachverständige begutachten wir den Schaden direkt bei Ihnen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wir rechnen direkt mit ihr ab.
Anruf, WhatsApp oder Online-Termin
Dort, wo Ihr Wohnwagen steht
In der Regel nach 5–7 Tagen, direkt mit der Versicherung
✓ Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung
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Caravaning Gutachter Fachverband
mit der gegnerischen Versicherung
Wir kommen zu Ihnen
Ein Unfall mit dem Wohnwagen ist ärgerlich genug – danach sollten Sie nicht auch noch auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Als Wohnwagen Gutachter dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Caravan vollständig und unabhängig und ermitteln alle Positionen, die Ihnen gegenüber der Versicherung zustehen.
Ob Auffahrunfall, Rangierschaden auf dem Campingplatz, Parkschaden oder ein Unfall während der Fahrt: Wir kommen bundesweit zu Ihnen – nach Hause, in die Werkstatt, zur Arbeit oder auf den Campingplatz.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung gemäß § 249 BGB die Gutachterkosten übernehmen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab und übernehmen die Kommunikation für Sie. Auch für Wohnmobile und Reisemobile sind wir Ihr Ansprechpartner.
Ein Wohnwagen ist kein Pkw mit Anhängerkupplung. Aufbau, Technik und Ersatzteilversorgung unterscheiden sich grundlegend – und genau hier übersehen allgemeine Kfz-Gutachter häufig Schäden.
Sandwich-Wände, Glattblech oder Hammerschlag-Alu lassen sich nicht wie Pkw-Blech ausbeulen. Wir beurteilen, welche Teile ersetzt werden müssen und welche Folgeschäden drohen.
Schäden an Rahmen, Achse, Auflaufeinrichtung oder Stützen werden leicht übersehen – sie sind aber sicherheitsrelevant und oft teuer in der Reparatur.
Schon kleine Verformungen an Aufbauecken, Fenstern, Türen oder Dachkanten können aufwendige Reparaturen nach sich ziehen. Wir erfassen sie vollständig.
Markise, Fahrradträger, Rangierhilfe (Mover), Gas- und Elektroanlage oder Innenausbau: Auch Schäden an Zubehör und Einbauten gehören ins Gutachten.
Für Caravans gibt es keine Standard-Kalkulation wie beim Pkw. Wir fragen Teile und Preise direkt bei den Herstellern an – deshalb liegt das Gutachten in der Regel nach 5–7 Tagen vor.
Wir ermitteln die merkantile Wertminderung und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Wohnwagens.
Unser Gutachten ist die Grundlage für die Regulierung Ihres Schadens. Es enthält alle Angaben, die die gegnerische Versicherung für eine vollständige Erstattung benötigt:
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten, Streit über den Hergang oder hohem Schaden rufen Sie die Polizei.
Fotografieren Sie die Unfallstelle und alle Schäden an Wohnwagen und Zugfahrzeug. Notieren Sie Kennzeichen, Name und Versicherung des Unfallgegners sowie eventuelle Zeugen.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schicken möchte, arbeitet in deren Auftrag.
Rufen Sie uns an oder buchen Sie online einen Termin. Wir kommen zu Ihnen und begutachten den Schaden direkt vor Ort.
Wir übermitteln das Gutachten an die gegnerische Versicherung und rechnen unsere Kosten direkt mit ihr ab. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich zusätzlich ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Ausführlich im Ratgeber: Wohnwagen Unfall – was tun? Schritt für Schritt zur vollen Entschädigung
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Gutachterkosten gemäß § 249 BGB vollständig übernehmen. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Bei einer Mithaftung werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote erstattet. Wir beraten Sie gerne, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.
Hier beauftragt in der Regel Ihre eigene Versicherung den Gutachter. Wir prüfen Ihr Kaskogutachten kostenfrei auf Plausibilität.
Die Kosten eines Schadengutachtens richten sich nach der Schadenhöhe – wir rechnen angelehnt an die Honorartabelle des CGF e.V. ab. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten gemäß § 249 BGB übernehmen – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Die Besichtigung vor Ort erfolgt kurzfristig. Da für Wohnwagen Ersatzteile und Preise bei den Caravan-Herstellern angefragt werden müssen, liegt das fertige Gutachten in der Regel nach 5–7 Tagen vor. Sie erhalten es per E-Mail und per Post.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schicken möchte.
Liegt der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 €, haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein vollwertiges Gutachten. Wegen der aufwendigen Aufbauten wird diese Grenze bei Wohnwagen oft schon bei kleinen Schäden überschritten.
Dort, wo er steht: bei Ihnen zuhause, in der Werkstatt, am Arbeitsplatz oder auf dem Campingplatz. Unsere Sachverständigen sind bundesweit im Einsatz.
Hilfreich sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Datum und Ort des Unfalls, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, Fotos vom Schaden sowie – sofern vorhanden – der Polizeibericht.
Ja. Neben Wohnwagen erstellen wir Unfallgutachten für Wohnmobile und Reisemobile – mehr dazu unter Wohnmobil Gutachter und Reisemobil Gutachten.
Unfallgutachten für Wohnmobile – bundesweit vor Ort.
Sachverständige für Reisemobile und Liner.
Kostenfreie Prüfung Ihres Kaskogutachtens.
Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall.