Startseite › Leistungen › Kaskogutachten prüfen
Ihre Kaskoversicherung hat einen Gutachter geschickt und die Summe wirkt zu niedrig? Wir prüfen das Gutachten zu Ihrem Caravan kostenfrei und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – bis hin zum Sachverständigenverfahren.
Immer wenn Ihre eigene Versicherung zahlt, beauftragt sie in der Regel auch den Gutachter. Gerade bei Caravans fehlt dabei oft das Spezialwissen zu Aufbau, Dichtungen und Herstellerteilen.
Dellen und Risse im Aluminium-Aufbau, beschädigte Dachhauben oder Solarmodule.
Frontschaden am Basisfahrzeug, oft mit versteckten Folgeschäden am Aufbau.
Rangieren, Einparken, Durchfahrtshöhe unterschätzt – der Klassiker beim Caravan.
Mutwillige Beschädigungen an Fenstern, Türen, Außenwand oder Markise.
Kaskoschaden: Ihre eigene Versicherung zahlt und bestimmt den Gutachter. Hier prüfen wir das vorhandene Gutachten – kostenfrei.
Unverschuldeter Unfall? Dann dürfen Sie den Gutachter selbst wählen und die Gegenseite trägt die Kosten. Zum Unfallgutachten
Wir gehen das Gutachten Position für Position durch – mit dem Blick des Caravan-Sachverständigen.
Wird der Aufbau fachgerecht instand gesetzt – mit Beplankung, Dichtungen und Rahmen – oder nur optisch ausgebessert?
Stimmen Teilenummern, Preise und Verfügbarkeit beim Caravan-Hersteller?
Sind Caravan-typische Arbeitsschritte und regionale Werkstattsätze vollständig berücksichtigt?
Passt die Bewertung zu Grundriss, Ausstattung, Zustand und aktuellem Markt?
Einbauten, Zubehör und Folgeschäden, die im Gutachten nicht auftauchen.
Hat die Versicherung das Gutachten korrekt umgesetzt oder zusätzlich gekürzt?
Schicken Sie uns das Kaskogutachten und das Schreiben Ihrer Versicherung per E-Mail oder WhatsApp.
Wir gleichen Kalkulation, Reparaturweg und Werte mit unserer Caravan-Erfahrung ab.
Wir sagen Ihnen offen, ob das Gutachten in Ordnung ist – und falls nicht, welche Möglichkeiten Sie haben, dagegen vorzugehen.
Gut zu wissen: Bei Kaskoschäden hat Ihre Versicherung das Weisungsrecht bei der Wahl des Gutachters. Die Prüfung des vorhandenen Gutachtens ist deshalb der richtige Weg.
Zeigt unsere Prüfung, dass das Gutachten Ihrer Versicherung deutlich zu niedrig ist, und lässt sich die Versicherung nicht überzeugen, gibt es einen Weg ohne Gericht: das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG. Es ist in vielen Kaskoverträgen (AKB) vorgesehen und klärt Streit über die Höhe des Schadens – etwa Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert oder Restwert Ihres Wohnwagens oder Wohnmobils.
Sie verlangen das Sachverständigenverfahren schriftlich bei Ihrer Kaskoversicherung.
Sie und die Versicherung benennen jeweils einen eigenen Sachverständigen – Sie zum Beispiel uns.
Beide Sachverständigen einigen sich auf einen Obmann, der im Streitfall entscheidet.
Beide Sachverständigen bewerten den Schaden an Ihrem Caravan unabhängig voneinander.
Einigen sich die Sachverständigen, gilt deren Ergebnis. Sonst entscheidet der Obmann innerhalb der Grenzen beider Gutachten.
Voraussetzung: Das Verfahren muss in Ihren Versicherungsbedingungen vereinbart sein. Wir prüfen das gerne mit Ihnen.
Nur für die Schadenhöhe: Fragen, ob die Versicherung überhaupt zahlen muss, werden nicht im Sachverständigenverfahren geklärt.
Verbindliches Ergebnis: Das Ergebnis ist für beide Seiten grundsätzlich bindend – nur bei offenbar erheblicher Abweichung von der Sachlage nicht.
Ja. Die Prüfung Ihres Kaskogutachtens ist bei uns kostenfrei und unverbindlich. Erst im Anschluss besprechen wir gemeinsam, ob und wie Sie gegen das Gutachten oder die Abrechnung vorgehen möchten.
Bei Kaskoschäden hat in der Regel Ihre Versicherung das Weisungsrecht und bestimmt den Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten ersetzt deren Gutachten daher nicht – die Prüfung des vorhandenen Gutachtens ist der sinnvolle Weg.
Häufig sind es ein zu einfacher Reparaturweg am Aufbau, fehlende Einbauten oder Zubehörteile, zu niedrige Ersatzteilpreise oder ein zu knapp angesetzter Wiederbeschaffungswert.
Senden Sie uns das Gutachten per E-Mail oder WhatsApp. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen – bei Rückfragen gern auch telefonisch. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja. Wir prüfen Kaskogutachten für Wohnwagen, Wohnmobile und Reisemobile aller Größen – vom Kastenwagen bis zum Liner.
Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden: Sie dürfen den Gutachter frei wählen und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur freien Gutachterwahl.
Ein außergerichtliches Verfahren nach § 84 VVG, mit dem Streit über die Schadenhöhe geklärt wird. Sie und die Versicherung benennen je einen Sachverständigen, die sich auf einen Obmann einigen. Das Ergebnis ist grundsätzlich für beide Seiten bindend.
Ja. Wir können von Ihnen als Sachverständiger im Verfahren benannt werden und vertreten dann Ihre Bewertung des Schadens gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung.
Nach unverschuldetem Unfall.
Basisfahrzeug + Wohnaufbau.
Nachweis der Instandsetzung.
Übersicht.