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Kosten & Versicherung

Was kostet ein Wohnmobil Gutachten – und wer zahlt?

Honorar, Nebenkosten, Kostenübernahme durch die Versicherung und was bei Teilschuld oder Kaskoschaden gilt

Caravan-Gutachter Redaktion · 6 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 24.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Unfall der gegnerischen Versicherung melden (Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren)
  • Unabhängigen Caravan-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen
  • Besichtigung vor Ort – zuhause, in der Werkstatt oder am Campingplatz
  • Gutachten liegt in der Regel nach 5–7 Tagen vor

Nach einem Unfall mit Wohnmobil oder Wohnwagen fragen sich viele Halter zuerst: Was kostet das Gutachten – und muss ich es selbst bezahlen? Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste vorab

Ein Schadengutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Gerade bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist es unverzichtbar, weil Aufbau, Technik und Ersatzteilpreise deutlich komplexer sind als beim Pkw.

  • Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Gutachterkosten übernehmen (§ 249 BGB).
  • Teilschuld: Die Kosten werden in der Regel nach Haftungsquote erstattet.
  • Kaskoschaden: Meist beauftragt Ihre eigene Versicherung den Gutachter.

1Wie setzen sich die Gutachterkosten zusammen?

Die Kosten eines Schadengutachtens bestehen im Wesentlichen aus zwei Teilen:

Grundhonorar nach Schadenhöhe

Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens. Wir rechnen unser Honorar angelehnt an die Honorartabelle des Caravaning Gutachter Fachverbands (CGF e.V.) ab – transparent und nachvollziehbar, auch für die Versicherung. Je höher der Schaden, desto höher das Grundhonorar, weil Umfang und Verantwortung der Begutachtung steigen.

Nebenkosten

Hinzu kommen Nebenkosten, etwa für Fotodokumentation, Schreibkosten und Versand. Fahrtkosten rechnen wir regional ab; längere Anfahrten berechnen wir pauschal bzw. deckeln sie, damit Ihnen durch die Entfernung kein Nachteil entsteht. Bei Caravans kommt ein besonderer Aufwand hinzu: Ersatzteile und Preise müssen häufig direkt beim Hersteller angefragt werden, weil es keine standardisierten Kalkulationssysteme wie beim Pkw gibt. Deshalb liegt ein Caravan-Gutachten in der Regel nach 5–7 Tagen vor.

Tipp: Unterschreiben Sie nichts vorschnell

Manche Versicherungen melden sich direkt nach dem Unfall und bieten einen eigenen Gutachter oder eine schnelle Pauschale an. Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie darauf nicht eingehen – lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl bewerten.

2Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Nach § 249 BGB gehören dazu auch die Kosten, die zur Feststellung des Schadens erforderlich sind – also das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

Direkte Abrechnung mit der Versicherung

Wir rechnen die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie müssen sich um die Rechnung nicht selbst kümmern und können sich auf die Regulierung Ihres Schadens konzentrieren.

Freie Wahl des Gutachters

Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst auswählen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur freien Gutachterwahl.

3Teilschuld: Kosten nach Haftungsquote

Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, erstattet die gegnerische Versicherung in der Regel nur den Anteil, der ihrer Haftungsquote entspricht. Bei einer Quote von 70 : 30 zu Ihren Gunsten werden also üblicherweise 70 % der Gutachterkosten übernommen.

Ob sich ein Gutachten in diesem Fall lohnt, hängt von der Schadenhöhe ab. Da bei Wohnmobilen und Wohnwagen schnell hohe Beträge entstehen, ist ein vollständiges Gutachten meist trotzdem sinnvoll – sprechen Sie uns gerne an.

4Bagatellschaden: Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden müssen Versicherungen die Kosten eines Gutachtens nicht immer übernehmen. Die Rechtsprechung zieht die sogenannte Bagatellgrenze meist bei etwa 750 bis 1.000 €. Liegt der Schaden darunter, genügt häufig ein Kostenvoranschlag.

Bei Caravans wird diese Grenze allerdings schnell überschritten: Schon ein beschädigtes Aufbauteil, eine Leuchte oder eine Dachkante kann durch Materialpreise und Arbeitsaufwand deutlich teurer werden als erwartet. Im Zweifel beraten wir Sie gerne am Telefon.

5Kaskoschaden und selbst verschuldeter Unfall

Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder handelt es sich um einen Kaskoschaden (zum Beispiel Hagel, Sturm oder Wildunfall), gelten andere Regeln: Meist beauftragt Ihre eigene Kaskoversicherung einen Gutachter. Die Kosten dafür trägt dann in der Regel die Versicherung.

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, lohnt sich ein zweiter Blick: Wir prüfen Kaskogutachten auf Plausibilität und unterstützen Sie, wenn Positionen fehlen oder falsch bewertet wurden.

6Was tun, wenn die Versicherung kürzt?

Es kommt vor, dass Versicherungen Gutachterkosten oder einzelne Schadenpositionen kürzen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Die Rechtsprechung stärkt Geschädigte hier regelmäßig.

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie zusätzlich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Auch dessen Kosten gehören in der Regel zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzen muss.

So läuft die Kostenübernahme ab

  • Unfall der gegnerischen Versicherung melden (Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren)
  • Unabhängigen Caravan-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen
  • Besichtigung vor Ort – zuhause, in der Werkstatt oder am Campingplatz
  • Gutachten liegt in der Regel nach 5–7 Tagen vor
  • Wir übermitteln das Gutachten und rechnen direkt mit der Versicherung ab
  • Regulierung Ihres Schadens – bei Bedarf mit Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht

Fazit: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite

Ein unabhängiges Gutachten ist nach einem Caravan-Unfall die Grundlage für eine vollständige Regulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten – wir rechnen direkt mit ihr ab. Bei Teilschuld oder Kaskoschäden lohnt sich eine kurze Beratung, bevor Sie entscheiden.

Häufige Fragen

Was kostet ein Gutachten für ein Wohnmobil?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und ist angelehnt an die Honorartabelle des CGF e.V.; hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrtkosten und Fotodokumentation. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten – wir rechnen direkt mit ihr ab.

Muss ich das Gutachten vorab bezahlen?

Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen sich um die Rechnung nicht selbst kümmern.

Wer zahlt den Gutachter bei Teilschuld?

Bei einer Mitschuld werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?

Ab einem Schaden von etwa 750 bis 1.000 € (Bagatellgrenze) haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel Anspruch auf ein Gutachten. Bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist diese Grenze schnell erreicht.

Wie lange dauert ein Wohnmobil Gutachten?

Die Besichtigung erfolgt kurzfristig vor Ort. Da Ersatzteilpreise häufig beim Hersteller angefragt werden müssen, liegt das Gutachten in der Regel nach 5–7 Tagen vor.