Wohnmobil Gutachten

Wohnmobil Gutachter – unabhängige Unfallgutachten bundesweit

Ihr Wohnmobil wurde unverschuldet beschädigt? Wir bewerten Basisfahrzeug und Wohnaufbau direkt vor Ort – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wir rechnen direkt mit ihr ab.

Kastenwagen · Teilintegriert · Alkoven · Vollintegriert

Unser Ansatz
Basis­fahrzeug
+
Wohn­aufbau
=
1 Gutachten

Beide Fahrzeugteile werden unterschiedlich repariert und kalkuliert – wir erfassen alles vollständig in einem Gutachten.

4,9 / 5 bei Google

★★★★★ 114 Bewertungen

CGF-Mitglied

Caravaning Gutachter Fachverband

Direkte Abrechnung

mit der gegnerischen Versicherung

Bundesweit vor Ort

Wir kommen zu Ihnen

Ihr Wohnmobil Sachverständiger

Unfallgutachten für Ihr Wohnmobil – Fahrzeug und Zuhause zugleich

Ein Wohnmobil ist Fahrzeug und Zuhause in einem – und genau das macht die Schadenbewertung anspruchsvoll. Als Wohnmobil Gutachter bewerten wir nicht nur das Basisfahrzeug, sondern vor allem den Wohnaufbau, der oft den größten Teil des Fahrzeugwerts ausmacht.

Nach einem unverschuldeten Unfall erstellen wir Ihr unabhängiges Gutachten direkt dort, wo Ihr Wohnmobil steht – bundesweit. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung; wir rechnen direkt mit ihr ab und beantworten Rückfragen der Versicherung für Sie.

Wir begutachten alle Bauarten:

Kastenwagen / Campervan

Ausgebaute Transporter wie Ducato- oder Sprinter-Basis

Teilintegriert

Serienfahrerhaus mit angesetztem Wohnaufbau

Alkoven

Schlafkabine über dem Fahrerhaus – anfällig bei Höhenschäden

Vollintegriert

Aufbau inklusive Front aus einem Guss

Liner & große Reisemobile

Mehr dazu unter Reisemobil Gutachten

Pick-up- & Absetzkabinen

Wohnkabinen auf Pick-up oder Lkw

Unser Anspruch
Ein Wohnmobil ist Fahrzeug und Zuhause zugleich. Deshalb bewerten wir Basisfahrzeug und Wohnaufbau gemeinsam in einem Gutachten – vollständig, unabhängig und für die Versicherung nachvollziehbar.

Basisfahrzeug und Aufbau in einem Gutachten · bundesweit vor Ort · direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

Basisfahrzeug + Wohnaufbau

Zwei Fahrzeuge in einem Gutachten

Anders als beim Pkw besteht ein Wohnmobil aus zwei Welten: dem Basisfahrzeug eines Nutzfahrzeugherstellers und dem Wohnaufbau eines Caravan-Herstellers. Beide werden unterschiedlich repariert und kalkuliert – unser Gutachten erfasst beides vollständig.

Das Basisfahrzeug

Fahrgestell, Motor und Fahrerhaus – meist Fiat Ducato, Mercedes Sprinter, Ford Transit, Iveco Daily oder VW Crafter.

Der Wohnaufbau

Der eigentliche Wert Ihres Wohnmobils – vom Aufbauhersteller individuell gefertigt.

Aus der Praxis

Typische Unfallschäden am Wohnmobil

01

Heckschaden & Heckgarage

Auffahrunfälle treffen beim Wohnmobil oft den langen Hecküberhang – inklusive Heckgarage, Fahrradträger und Rückleuchten.

02

Höhen- und Dachschäden

Durchfahrten, Tankstellendächer, Carports oder tief hängende Äste beschädigen Alkoven, Dachkanten, Dachhauben und Klimaanlage.

03

Rangier- und Seitenschäden

Beim Rangieren auf Stellplatz oder Campingplatz werden Seitenwände, Markise, Fenster und Aufbautür leicht beschädigt.

04

Front- und Fahrerhausschäden

Unfälle im Straßenverkehr betreffen häufig Front, Stoßfänger, Scheinwerfer und Sensoren des Basisfahrzeugs.

05

Unterboden & Anbauteile

Aufsetzen oder Anprall beschädigen Tanks, Abwasserleitungen, Stützen, Trittstufen und Unterbodenverkleidung.

06

Folgeschäden am Aufbau

Verformungen lösen Verklebungen und Dichtungen. Wir dokumentieren auch kleine Risse, damit spätere Folgeschäden nachweisbar bleiben.

In 4 Schritten

So läuft Ihr Wohnmobil Gutachten ab

01

Schaden melden

Rufen Sie uns an oder buchen Sie online – wir klären kurz die wichtigsten Eckdaten.

02

Besichtigung vor Ort

Wir kommen dorthin, wo Ihr Wohnmobil steht – auch wenn es nicht mehr fahrbereit ist.

03

Kalkulation

Ersatzteile für Aufbau und Basisfahrzeug werden bei den Herstellern angefragt. Das Gutachten liegt in der Regel nach 5–7 Tagen vor.

04

Abrechnung

Wir übermitteln das Gutachten an die gegnerische Versicherung und rechnen unsere Kosten direkt mit ihr ab.

Ihre Ansprüche

Was Ihnen nach einem Wohnmobil-Unfall zusteht

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden ersetzen. Das Gutachten ist die Grundlage für diese Positionen:

  • Reparaturkosten für Basisfahrzeug und Wohnaufbau – auf Grundlage der Hersteller-Ersatzteilpreise.
  • Merkantiler Minderwert der Wertverlust, weil Ihr Wohnmobil künftig als Unfallfahrzeug gilt. Mehr zum Minderwert
  • Gutachterkosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung – wir rechnen direkt mit ihr ab. Kosten im Detail
  • Abschlepp- und Bergungskosten wenn Ihr Wohnmobil nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war.
  • Anwaltskosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht gehören bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls zum Schaden.
  • Totalschaden Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – bei Wohnmobilen mit Ausstattung besonders anspruchsvoll. Totalschaden erklärt
  • Nutzungsausfall ist bei Wohnmobilen, die nur in der Freizeit genutzt werden, rechtlich umstritten und wird oft abgelehnt. Anders kann es aussehen, wenn das Fahrzeug auch im Alltag genutzt wird – das ist eine Frage des Einzelfalls.
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FAQ

Fragen zum Wohnmobil Gutachten

Am besten ein auf Caravans spezialisierter Sachverständiger. Er bewertet sowohl das Basisfahrzeug als auch den Wohnaufbau – ein reiner Pkw-Gutachter kennt die Aufbautechnik und die Ersatzteilwege der Aufbauhersteller oft nicht ausreichend.

Ja. Wir erfassen Schäden an Fahrgestell, Fahrerhaus und Technik ebenso wie am Aufbau, an Zubehör und Einbauten – alles in einem Gutachten, das die gegnerische Versicherung zur Regulierung benötigt.

Nein. Wir kommen dorthin, wo Ihr Wohnmobil steht – zu Ihnen nach Hause, auf den Stellplatz, in die Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen. Das ist besonders praktisch, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Das ist umstritten. Für Wohnmobile, die ausschließlich in der Freizeit genutzt werden, lehnen Gerichte Nutzungsausfall häufig ab. Wird das Fahrzeug auch im Alltag gefahren, kann es anders aussehen. Lassen Sie sich im Einzelfall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

Die Besichtigung erfolgt kurzfristig. Weil Ersatzteile für Aufbau und Basisfahrzeug häufig bei verschiedenen Herstellern angefragt werden müssen, liegt das Gutachten in der Regel nach 5–7 Tagen vor.

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren Sachverständigen selbst wählen. Mehr dazu in unserem Ratgeber freie Gutachterwahl.

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