Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall, kostenfreie Prüfung von Kaskogutachten und Reparaturbestätigungen – spezialisiert auf Caravans, bundesweit mit Vor-Ort-Service.
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Caravaning Gutachter Fachverband
mit der gegnerischen Versicherung
Wir kommen zu Ihnen
Sie wählen den Gutachter selbst. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung – wir rechnen direkt mit ihr ab.
Zum Beispiel bei Hagel, Wildunfall oder selbst verschuldetem Schaden. Wir prüfen das Gutachten Ihrer Versicherung kostenfrei.
Wir bestätigen die fachgerechte Reparatur – wichtig für die 130-%-Regel, bei späteren Schäden und beim Verkauf.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu wählen. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert – die Kosten des Gutachtens muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen, wir rechnen direkt mit ihr ab.
Aufbau, Deichsel, Fahrwerk und Wohnraum – mit Ersatzteilanfrage beim Hersteller.
Basisfahrzeug und Wohnaufbau in einem Gutachten – vom Kastenwagen bis zum Integrierten.
Liner und große Reisemobile über 3,5 t mit hochwertiger Technik und Ausstattung.
Nicht jeder Schaden ist ein Haftpflichtfall – und nach der Reparatur ist der Fall nicht immer erledigt.
Bei Hagel, Wildunfall oder selbst verschuldetem Schaden bestimmt Ihre Versicherung den Gutachter. Wir prüfen das Ergebnis.
Wir bestätigen nach einer Besichtigung, dass Ihr Caravan fachgerecht und gemäß Gutachten instand gesetzt wurde.
Sie sollen sich um Ihren Urlaub kümmern, nicht um Schriftverkehr. Deshalb gehört dieser Service bei uns einfach dazu.
Anruf, WhatsApp oder Online-Termin – wir klären kurz den Schadenhergang und ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Wir kommen zu Ihrem Caravan: nach Hause, auf den Campingplatz, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst.
Kalkulation mit Ersatzteilanfrage beim Hersteller – in der Regel liegt das Gutachten nach 5–7 Tagen vor.
Wir senden das Gutachten an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt und rechnen direkt mit ihr ab.
Unser Schwerpunkt sind unabhängige Unfall- und Schadengutachten für Wohnwagen, Wohnmobile und Reisemobile. Außerdem prüfen wir bestehende Kaskogutachten, erstellen Reparaturbestätigungen und unterstützen Sie auf Wunsch mit der Vermittlung eines Anwalts für Verkehrsrecht oder einer Caravan-Werkstatt.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadens tragen (§ 249 BGB). Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Unser Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und ist angelehnt an die Honorartabelle des CGF e.V.
Beim Haftpflichtschaden hat ein anderer den Unfall verursacht: Sie wählen den Gutachter frei, und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung und bestimmt in der Regel den Gutachter – hier prüfen wir das vorhandene Gutachten kostenfrei.
Bei einem unverschuldeten Unfall ja: Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren und dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Melden Sie sich am besten, bevor ein Termin mit dem Versicherungsgutachter stattfindet.
Bei echten Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Schäden an Caravans sind durch Aufbau, Dichtungen und Einbauten aber oft größer, als sie aussehen. Rufen Sie uns kurz an – wir schätzen gemeinsam mit Ihnen ein, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Ja. Arnsberg ist unsere Zentrale, begutachtet wird bei Ihnen vor Ort. Fahrtkosten rechnen wir regional ab; längere Anfahrten berechnen wir mit einer Pauschale bzw. deckeln sie, damit Ihnen kein Nachteil entsteht.
Schritt für Schritt richtig handeln.
Honorar, Fahrtkosten und wer zahlt.
Warum Sie den Gutachter selbst wählen.
Wertverlust trotz Reparatur.